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Hintergrund: Kurze Chronik JW 18.1.
18. Januar 1996: Zwischen 3.00 Uhr und 3.40 Uhr wird ein Brandanschlag auf ein Haus für Asylbewerber in der Lübecker Hafenstraße verübt. Die zehn Todesopfer stammen aus Zaire, Angola, Togo und dem Libanon, die jüngsten sind in Deutschland geboren. Es ist das schwerste Attentat gegen Flüchtlinge seit 1945. Um 3.55 Uhr nimmt die Polizei die Personalien von drei jungen Männern aus dem 35 Kilometer entfernten Grevesmühlen (Mecklenburg-Vorpommern) auf, die laut Zeugenaussagen bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr am Tatort waren. Sie werden am Morgen nach der Brandnacht in Grevesmühlen verhaftet. Am Abend des 18. Januar wird dort ein vierter Verdächtiger inhaftiert, der mit den Beschuldigten in der Nacht zuvor in Lübeck war. An diesem und an zwei der morgens Festgenommenen stellt ein Gerichtsmediziner am späten Abend Brandspuren an Gesichtern, Haaren, Wimpern und Augenbrauen fest, die nicht älter als 24 Stunden sein konnten.
19. Januar 1996: Laut einem ersten Gutachten brach das Feuer im ersten Stock aus und wurde nicht von außen gelegt. Da zudem die Männer um 3.19 Uhr an einer Tankstelle bemerkt worden seien und somit ein Alibi zur Tatzeit hätten, werden sie freigelassen. Die Sengspuren bei den Beschuldigten werden angeblich der Staatsanwaltschaft nicht mitgeteilt, Haarproben von ihnen verschwinden und können nicht als Beweismittel eingesetzt werden. Der Brandbeginn wird nicht genau bestimmt. Die betreffende Tankstelle ist etwa sechs Kilometer von der Hafenstraße entfernt, d.h. die Fahrzeit von dort beträgt mit einem Auto etwa zwölf Minuten. Am Abend nimmt die Polizei als Tatverdächtigen den geretteten 20jährigen Bewohner des Hauses Safwan E. fest.
21. Januar 1996: Die Bundesanwaltschaft beschließt, das Verfahren nicht zu übernehmen. Begründung: »Der Anfangsverdacht des Vorliegens einer fremdenfeindlich motivierten Straftat wurde durch die Ermittlungen widerlegt.«
29. Januar: Die Staatsanwaltschaft gibt die Leiche des tot im Vorbau des Hauses aufgefundenen Silvio A. zur Einäscherung frei, ohne die Umstände seines Todes geklärt zu haben.
2. Juli 1996: Safwan E. wird aus der Haft entlassen. Weitere Gutachten ergeben, dass eine Brandentstehung im Vorbau des Erdgeschosses und auch das Eindringen von außen nicht ausgeschlossen werden können. Laut Medienberichten entsprach der Umgang ermittelnder Polizisten mit dem am Abend des 18. Januar verhafteten vierten ursprünglichen Tatverdächtigen dem mit V-Leuten: keine Aufnahme von Personalien und keine erkennungsdienstliche Behandlung.
30. Juni 1997: Das Landgericht Lübeck spricht Safwan E. frei.
2. November 1999: Das Landgericht Kiel spricht nach einer Berufungsverhandlung Safwan E. erneut frei.